Computertomographie

Cardio-CT

Neu: Herz-CT jetzt Kassenleistung

Seit dem 1. Januar 2025 übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für eine CT-Koronarangiographie – also die Computertomographie der Herzkranzgefäße – in medizinisch begründeten Fällen. Damit steht diese moderne Untersuchungsmethode künftig mehr Patientinnen und Patienten offen.

Was ist eine CT-Koronarangiographie?

Die sogenannte Cardio-CT ist eine nicht-invasive Methode zur Darstellung der Herzkranzgefäße. Sie wird eingesetzt, wenn der Verdacht auf Verkalkungen oder Verengungen besteht und kann in vielen Fällen eine Herzkatheteruntersuchung vermeiden.

Vorteile der CT-Koronarangiographie:

  • Schonende, nicht-invasive Untersuchung
  • Hohe Genauigkeit bei der Darstellung von Engstellen
  • Niedrigere Strahlenbelastung im Vergleich zum Herzkatheter
  • Geringeres Risiko für Komplikationen
  • Ambulant durchführbar, ohne stationären Aufenthalt

Voraussetzungen für die Kostenübernahme

Die Untersuchung wird nur bei bestimmten Risikofaktoren und Symptomen von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Voraussetzung ist eine Überweisung durch den Hausärzt:in oder die Kardiolog:in, die die Notwendigkeit feststellt.

Durchführung in der Radiologie Salzstraße

In unserer Praxis führen zertifizierte Fachärztinnen und Fachärzte die Herz-CT durch. Dabei kommen hochmoderne CT-Systeme zum Einsatz, die eine sehr gute Bildqualität bei möglichst geringer Strahlendosis ermöglichen.

Für weitere Informationen oder zur Terminvereinbarung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Hinweis: Damit die Untersuchung über Ihre elektronische Gesundheitskarte abgerechnet werden kann, müssen folgende Kriterien erfüllt sein:

  • Verdacht auf chronische KHK: Es besteht ein begründeter Verdacht auf eine chronische koronare Herzkrankheit.
  • Dokumentierte Vortestwahrscheinlichkeit:
    Auf dem Überweisungsschein muss der Wert der Vortestwahrscheinlichkeit dokumentiert sein. Die Wahrscheinlichkeit muss zwischen 15 % und 50 % angegeben sein – einschließlich der verwendeten Berechnungsmethode
  • Relevante Vorbefunde:
    Wichtige Laborwerte (z. B. Kreatinin, TSH) und andere Voruntersuchungen sollten ebenfalls dokumentiert sein.

Sollten diese Kriterien nicht erfüllt sein, ist das Herz-CT auch weiterhin als Selbstzahlerleistung möglich.

Die Abrechnungsbedingungen wurden durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) festgelegt. Sie dienen der Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen und standardisierten Versorgung.

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