
Cardio-CT
Neu: Herz-CT jetzt Kassenleistung
Seit dem 1. Januar 2025 übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für eine CT-Koronarangiographie – also die Computertomographie der Herzkranzgefäße – in medizinisch begründeten Fällen. Damit steht diese moderne Untersuchungsmethode künftig mehr Patientinnen und Patienten offen.
Was ist eine CT-Koronarangiographie?
Die sogenannte Cardio-CT ist eine nicht-invasive Methode zur Darstellung der Herzkranzgefäße. Sie wird eingesetzt, wenn der Verdacht auf Verkalkungen oder Verengungen besteht und kann in vielen Fällen eine Herzkatheteruntersuchung vermeiden.
Vorteile der CT-Koronarangiographie:
- Schonende, nicht-invasive Untersuchung
- Hohe Genauigkeit bei der Darstellung von Engstellen
- Niedrigere Strahlenbelastung im Vergleich zum Herzkatheter
- Geringeres Risiko für Komplikationen
- Ambulant durchführbar, ohne stationären Aufenthalt
Voraussetzungen für die Kostenübernahme
Die Untersuchung wird nur bei bestimmten Risikofaktoren und Symptomen von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Voraussetzung ist eine Überweisung durch den Hausärzt:in oder die Kardiolog:in, die die Notwendigkeit feststellt.
Durchführung in der Radiologie Salzstraße
In unserer Praxis führen zertifizierte Fachärztinnen und Fachärzte die Herz-CT durch. Dabei kommen hochmoderne CT-Systeme zum Einsatz, die eine sehr gute Bildqualität bei möglichst geringer Strahlendosis ermöglichen.
Für weitere Informationen oder zur Terminvereinbarung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Hinweis: Damit die Untersuchung über Ihre elektronische Gesundheitskarte abgerechnet werden kann, müssen folgende Kriterien erfüllt sein:
- Verdacht auf chronische KHK: Es besteht ein begründeter Verdacht auf eine chronische koronare Herzkrankheit.
- Dokumentierte Vortestwahrscheinlichkeit:
Auf dem Überweisungsschein muss der Wert der Vortestwahrscheinlichkeit dokumentiert sein. Die Wahrscheinlichkeit muss zwischen 15 % und 50 % angegeben sein – einschließlich der verwendeten Berechnungsmethode - Relevante Vorbefunde:
Wichtige Laborwerte (z. B. Kreatinin, TSH) und andere Voruntersuchungen sollten ebenfalls dokumentiert sein.
Sollten diese Kriterien nicht erfüllt sein, ist das Herz-CT auch weiterhin als Selbstzahlerleistung möglich.
Die Abrechnungsbedingungen wurden durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) festgelegt. Sie dienen der Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen und standardisierten Versorgung.
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